Garantiebestimmungen für Chiptuning der Firma BAR-TEK Motorsport

1. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für die Leistungselektronik der Firma BAR-TEK Motorsport.

2. Dauer der Garantie
Zwei Jahre ab Kaufdatum.

3. im Schadensfall an der Leistungselektronik
erhalten sie von uns eine neue Leistungselektronik.


FAHRZEUGGEWÄHRLEISTUNG:

1. Umfang

Die Garantie ist ein zusätzlich gegebenes Reparaturversprechen des Verkäufers. Die Gewährleistung für Motor, Motormanagement, Kraftübertragung wird mit einer Höchstentschädigung in nachstehender Höhe übernommen:

bis 245 PS vor Tuning € 7500,00
ab 246 PS vor Tuning € 10.000,00

Die Gewährleistung gilt für alle Schäden an den nachbenannten Teilen, die innerhalb der Garantiedauer nachweislich durch die Leistungselektronik der Firma BAR-TEK-Motorsport entstanden sind.

Baugruppe:
Teile:

Motor:
Kolben, Stössel, Zylinderbüchsen, Vergaser, Sensoren, Lager, Bolzen, Ringe, Pleuelstangen, Zylinderkopf, Kurbelwelle, Kurbelwellenrad, Vorlegewellenrad, Nockenwellenrad, Ölpumpe, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Klopfsensor, Luftmengenmesser, Luftmassenmesser, Antriebsrad, Zylinderkopfdichtung, Zylinderblock, Nockenwelle, Ventilkipphebel, Ansaugkrümmer, Auspuffkrümmer, Ventile, Ventilführungen, Kurbelgehäuse, Block.

Motormanagement:
Von der Kraftstoffanlage die Teile Einspritzpumpe und Düsen, Kraftstoffpumpe, die elektronischen Bauteile der Einspritzanlage und die elektronischen Bauteile der Zündanlage.

Kraftübertragung:
Drehmomentwandler und Hauptmodul für elektronische Getriebeschaltung, bei Automatikgetrieben. Vom Schalt-/Automatikgetriebe die Teile Getriebegehäuse einschließlich aller Innenteile, von den Kraftübertragungswellen die Kardanwellen, Achsantriebswellen und Antriebsgelenke, Achs-/ Verteilergetriebe mit Getriebegehäuse einschließlich aller Innenteile.

Keine Garantie bzw. Kostenübernahme besteht für:

Turbolader, Dichtungsmanschetten, Dichtungen außer der Zylinderkopfdichtung, Wellendichtringe, Schläuche und Rohrleitungen, Zünd- und Glühkerzen; Fehlersuche, Abschleppkosten, Motordiagnose, Leistungsmessungen; Betriebs- und Hilfsstoffe, wie Kraftstoffe, Chemikalien, Flüssigkeiten, Öle, Filtereinsätze, Fette und sonstige Schmiermittel, es sei denn Ihr Einsatz ist im Rahmen von Reparaturen des Motors zwingend erforderlich.
Teile welche vom Hersteller nicht zugelassen sind.

2. Bedingungen

Folgende Nachweise müssen im Schadensfall erbracht werden:

a. Originalgarantieurkunde liegt gestempelt vor.
b. Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Serviceintervalle
c. Fahrzeug ist nicht älter als 3 Jahre ab Erstzulassung
d. TÜV-Eintragung

3. Kilometerbeschränkungen

Die Gewährleistung gilt ab Einbau der Leistungselektronik bis zu einer Gesamtfahrleistung von insgesamt 100,000 km. Wird die Gesamtlaufleistung vor der Gewährleistungsdauer überschritten gilt keine Gewährleistung mehr.

4. im Schadensfall

Die Firma BAR-TEK-Motorsport muss nach dem Schadensfall unverzüglich schriftlich und mindestens fernmündlich benachrichtigt werden. Die Kostenübernahme und die Reparaturfreigabe erfolgen ausschließlich durch die Firma BAR-TEK-Motorsport.

6. Ausgeschlossen

Der Garantieanspruch erlischt bei Eingriffen in die Leistungselektronik.
Ausgenommen von der Garantie sind grundsätzlich Fahrzeuge die als Taxen, Mietwagen, Kurier- oder Auslieferungsfahrzeuge, Selbstfahrer-Mietfahrzeuge, Fahrschulwagen eingesetzt werden oder die dem Motorsport dienen.
Insbesondere ausgeschlossen sind Mietwagenkosten, Nutzungsausfall-entschädigung, Verbringungskosten. Liegt der Wert einer Austauscheinheit unter den Reparaturkosten, so beschränkt sich der Garantieanspruch auf diesen Wert einschließlich der Ein- und Ausbaukosten.

Nicht von der Garantie abgedeckt sind alle Schadenfälle, Pannen oder Mängel des Fahrzeuges, die zurückzuführen sind auf:
Ereignisse, die bereits vor Abschluss oder Inkrafttreten des Garantievertrags eingetreten sind;
die Fehlmontage oder dem Hersteller bekannte Fabrikationsfehler;
normalen Verschleiss (Als Basis dient hierbei der Kilometerstand);
den übermässigen Verschleiss (insbesondere bezüglich Anhänger-Kupplungen);
Teile, die nicht in der Rubrik "Baugruppe: Teile:" der Garantie
aufgelistet sind;
eine Überbeanspruchung des Motors;
Unfall und äußere Faktoren, insbesondere Elementarereignisse aller Art;
einen Bedienungsfehler z.B. die Nichtbeachtung der Anzeigeinstrumente;
mutwilliges oder fahrlässiges Verhalten, z.B. fehlende Kontrolle des Ölstandes usw;
einen Riss eines Schlauchs oder einer Dichtung des Öl- oder Kühlsystems;
den Riss des Antriebriemens oder der Antriebskette;
eine Änderung der Originalausführung des Fahrzeuges, der elektronischen Motorsteuergeräte oder auf ein Teil, das kein Originalteil ist;

7. Kosten

Die Kosten dieser Garantie Belaufen sich für Fahrzeuge bis 246 PS auf € 100,00. Für Fahrzeuge ab 246 PS € 150,00 .

Die Prämie wird am Tage der Rechnungsstellung fällig.

Des Weiteren ist die Garantie ungültig:
bei Ereignissen, die später als 10 Tage nach Eintritt des Garantiefalles der Firma BAR-TEK-Motorsport gemeldet werden oder bei vorsätzlichen Falschangaben aller Art.



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